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Bürgertermin Klostergrund

Baufelder im Baugebiet Klostergrund

Zur Änderung des örtlichen Baurechts im Caleidis-Baugebiet würde die CDU-Fraktion gerne Meinungen und Möglichkeiten hören. Wir laden ein zum Bürgertermin am 03.06.2026 um 19:30 Uhr im Seminarraum bei Wir in Wennigsen.

Nachtrag: Unter Lebhafter Austausch zum Klostergrund sind die Ergebnisse zu finden.

Die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich seit Februar 2025 mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 Klostergrund. Drei Entwürfe hat der Bürgermeister bisher vorgelegt, teilweise auch erst am Sitzungstag. Weil dann stets unbedachte Aspekte auftauchten, hat die Politik die Sache immer zurückverwiesen.

Dieser B-Plan bildet die Grundlage für das Caleidis-Baugebiet. Er wurde 2012 beschlossen und durch Veröffentlichung 2016 rechtskräftig. Er besteht aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung.

Die örtlichen Bauvorschriften regeln ursprünglich nur Dachformen und -neigungen, siehe Bild. Umfangreicher war der Gestaltungsleitfaden mit den Teilen 1 Siedlungsmitte und 2 Nachbarschaften.

Im Januar 2026 lag dann ein Entwurf vor. Damit sollten der Gestaltungsleitfaden in neue Örtliche Bauvorschriften überführt und einerseits eine Nachverdichtung durch neue Staffelgeschosse ermöglicht und andererseits viele Regeln auf die bestehenden Gebäude reduziert werden.

Im März-Bauausschuss wurde klar, dass die Staffelgeschoss-Regel rechtlich unsicher ist. Am Tag der folgenden Ratssitzung lieferte die Verwaltung eine neue 1 m-Regel für das Staffelgeschoss. Der Rat befand diesen neue Vorschlag als unzulässig. Konsens war die Rückverweisung in den Bauausschuss, auch wegen möglicher Fassadenbegrünungen.

Im April lag dann der dritte Änderungsentwurf vor mit einer modifizierten 1 m-Regel, Oberflächenfreiheit für untergeordnete Gebäudeteile (abgespreizte Solaranlagen) und möglichen Kletterhilfen für die nun zulässige Fassadenbegrünung.

Der Bauausschuss im Mai empfiehlt mehrheitlich die Beschlussvorlage.

Zur Ratssitzung am 21. Mai bringt ein Einwohner einen Formulierungsvorschlag zur Abmilderung der kostentreibenden 1 m-Regel ein: Bei der Errichtung von sogenannten Staffelgeschossen müssen die Außenwände des Staffelgeschosses mindestens hinter die Breite der Außenwand des darunter liegenden Vollgeschosses zurücktreten. Diese Anregung wird von der CDU übernommen. Zur Fassadenbegrünung besteht keine Einigkeit. Auch wird deutlich, dass in Nord/Süd-Richtung stehende Häuser zwingend einen (oder mehrere) Dachfirste in Ost/West-Richtung erfordern. Erneut wird die Sache im Konsens in den Bauausschuss zurückverwiesen.

Vorschau: Wenn im nächsten Bauausschuss am 11. Juni ein gutes Beratungsergebnis erzielt wird, dürfte der Rat noch im Juni den Entwurf zur Auslegung beschliessen. Den geänderten Bebauungsplan als Satzung festsetzen könnte der Rat dann am 29. Oktober 2026, dem drittletzten Tag seiner Wahlperiode.