Das bestehende Windvorranggebiet bei Holtensen soll erhalten bleiben. „Wir sehen keine überzeugenden Gründe für eine Streichung dieses bewährten Windkraft-Standortes,“ teilt die CDU-Fraktion mit. Das anstehende Flächennutzungsplan-Verfahren ist darauf auszurichten und die Kriterien anzupassen. Die vorgebrachte Hubschrauberstrecke hat sich bislang gut mit den vorhandenen Windrädern vertragen.
Genauso wie für das bestehende Holtenser ist auch für das neue Vorranggebiet in Degersen eine Abwägung zwischen dem potentiellen Lärm der Anlagen und dem Abstand zur Wohnbebauung vorzunehmen. Wie bereits seit 2016 von der CDU gefordert, muss für die Gebiete eine Höhenbegrenzung eingezogen werden. Dies kann nur mit Bebauungsplänen geschehen, die von der Gemeinde aufzustellen sind. Nur damit können die maximale Höhe und weitere Emissionen begrenzt werden. In diesem Zuge sollte der Bürgermeister durch Absprache mit möglichen Betreibern das Allgemeinwohl vor Ort fördern und so die Akzeptanz bei der Bürgerschaft verbessern.
Bei kleineren Anlagen sind geringere Abstände möglich. Die vorhandene Holtenser Windkraftanlage hält derzeit einen Abstand von über 750 Metern zu allen Wohngebäuden ein. Der Standort ist besonders windhöfig und kommt auch mit niedrigeren Bauhöhen zurecht. Damit ist die Zukunftsfähigkeit gegeben.
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