
Verordnung mit Nebenwirkungen!
Zur anhaltenden Diskussion um den Entwurf einer Katzenkastrationsverordnung hat der Vorstand der CDU Wennigsen folgende Position beschlossen:
Seit langer Zeit ist die Tierschutzlage in Wennigsen unauffällig. Verantwortungsbewusste Bürger kümmern sich um ihre Haustiere, auch im engeren nachbarschaftlichen Umfeld. Landwirte hüten die noch im Gemeindegebiet gehaltenen Nutztiere sorgsam. Alle Tierhalter werden bei Bedarf von örtlichen Tierärzten fachkundig unterstützt. Das zuständige Ordnungsamt betreut die wenigen Fundtier-Fälle (4 Katzen in 2018) zusammen mit Partnern vor Ort und dem Tierschutzverein Hannover gut. Die entsprechenden Verträge sind finanziell solide und bewährt.
Auch die Befragung der Ortsräte hat gezeigt, dass es kein Problem mit streunenden Katzen gibt. Noch nicht einmal ansatzweise konnte ein „Katzenelend“ durch eine Überpopulation festgestellt werden. Eine gelegentlich durchs Dorf laufende Katze ist – mit dem nötigen Augenmaß betrachtet – kein Problem, sondern das übliche Zeichen eines artgerechten Umfeldes.
Wir sprechen daher den vielen Engagierten in Wennigsen unseren Dank aus. Aber wir haben große Sorge, dass die ehrenamtliche Tierfürsorge unter neuen, überflüssigen Strafandrohungen leiden wird. Denn dies ist der Kern jeder Katzenkastrationsverordnung.
Es geht nicht um veterinärmedizinische Entscheidungen, die Tierhalter unter Abwägung des Einzelfalls in freier Verantwortung treffen, sondern um staatliches Handeln.
In Kenntnis der örtlichen Lage ist die Gemeindeverwaltung abwägend vorgegangen und hat die lautstark vorgetragenen politischen Wünsche einerseits und die Rechtslage andererseits berücksichtigt. Die entworfene Verordnung ist daher ein Kompromiss, der sogar zustimmungsfähig gewesen wäre. Weitere, übertriebene Forderungen lehnen wir jedoch ab.
Besonders befremdlich mutet das aus dem Raum Barsinghausen genannte Beispiel an, das Katzen mit Feuerlöschern verbindet. Es erscheint absurd, einen medizinischen Eingriff an einem Lebewesen mit dem Aufhängen eines Stahlblechbehälters zu vergleichen.
In Deutschland wurden in den letzten Jahren wesentliche Fortschritte erzielt. Der Tierschutz ist nun im Grundgesetz verankert. Mittlerweile ist es streng verboten, aus präventiven Gründen Schnäbel bei Legehennen zu kürzen und Schwänze zu kupieren. Dass nun einige in Wennigsen genau das Gegenteil vorschreiben wollen, nämlich einen präventiven medizinischen Eingriff an Tieren, erscheint widersinnig.