Zur besseren Nutzung der Flächen an der B 217 legt die CDU drei Planungsoptionen vor. Damit werden anfängliche Bedenken ausgeräumt.

In der Minimalvariante können allein durch Planungsschritte weitere Flächen verkauft werden. Auf der Fläche würden keinerlei Bauarbeiten stattfinden. Der Ausgleich wäre über das Ökokonto der Gemeinde möglich, wie dies für das Gewerbegebiet Pinnenheister nahe der Kläranlage erfolgt ist. Schätzung: Planungskosten 11.000 € und 700 m² begrünte Gewerbefläche mit Richtwert 45.500 €.

In der Bauvariante können noch mehr Bauflächen verkauft werden, wie es bereits 2008 für dieses Gewerbegebiet mit der 4. Änderung des B-Plans geschehen ist. Falls ein Ausgleich über das Ökokonto nicht gelingt, wären zusätzliche Ausgleichsflächen nötig, z.B. für eine Biotop-Vernetzung. (Damalige Kosten für die Ausgleichsfläche 4.691,54 € für 2.300 m²). Die Fläche ist bereits über die bestehende Zufahrt zur Kreisstraße erschlossen. Schätzung: Planung 11.000 €, Ausgleich 13.000 € und 1.300 m² Baufläche mit Richtwert 84.500 €.

Mit der RRB-Umbauvariante könnten die größte Baufläche bereitgestellt werden. Denn das vorhandene Gebiet wurde ab 1995 neben der alten B 217 geplant. Vom damaligen Fahrbahnrand musste das Regenrückhaltebecken 20 m Abstand halten. Heute – nach Verlegung der B 217 – endet dieser Abstand auf dem Radweg. Das RRB kann in Ost/West-Ausrichtung verschoben werden. Ob dieser Umbau lohnt, wäre vor dem Hintergrund der Flächennachfrage zu klären. Schätzung: Planung 11.000 € Baurecht, Ausgleich 20.000 € und 1.800 m² Baufläche, Umbau RRB noch unklar.
Bereits jetzt zeigt sich, dass die Minimal- und die Bauvariante wirtschaftlich positiv für die Gemeinde sind. Mit den attraktiven Flächen an der B 217 können gute Verkaufserlöse erzielt werden und das Grundsteueraufkommen steigt nachhaltig. Hinzu kommen die Gewerbesteueranteile und die mögliche Behebung der baurechtswidrigen Zustände auf den Straßengrundstücken der Gemeinde.
Konkret geht es um das Grünflächen-Flurstück 1/31 Flur 4 in Holtensen. Dies gehört der Gemeinde mit 2.896 m² Größe. Die Zufahrt erfolgt über die vorhandene Gemeindestraße auf dem Flurstück 9 der Bundesrepublik. Diese rechtskräftige Widmung (Nds. Ministerialblatt 46/2013) war der Wennigser Gemeindeverwaltung bei ihren Aufführungen im Fachausschuss wohl unbekannt. Die Rechtslage gleicht hier dem Bröhnweg (Gewidmete Straße auf fremden Grundstück). Die verkehrliche Erschließung ist sogar tauglich für Schwerlastfahrzeuge, denn hierüber wird das Regenrückhaltebecken angefahren. Auch Kettenbagger sind möglich. Natürlich sind die Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau bei den zukünftigen Planungen zu beachten. Die Zufahrt wäre sehr geeignet für regionale Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Niemand hat die Absicht, eine IKEA-Filiale mit über 9.000 Zufahrten täglich zu bauen.
Dass die Gemeindeverwaltung ohne Rücksprache mit dem Ortsrat plötzlich anfängt Bäume in einem Gewerbegebiet zu pflanzen, ist schon überraschend. Die Pflanzaktion im letzten Jahr behindert jetzt die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Das noch Informationsdefizite im Rathaus bestehen, macht die Sache nicht einfacher.
Auch ökologisch sind deutliche Vorteile zu erwarten. Mit dieser Planung wäre es möglich, ökologisch höherwertige Flächen zur Biotop-Vernetzung bereit zu stellen. Der NABU Wennigsen hat hier kürzlich sehr interessante Konzepte vorgestellt.