
Eine Regelung der Handynutzung an der KGS Wennigsen halten wir grundsätzlich für notwendig. Die öffentliche Empfehlung der Landesbehörde für „Handy-Nutzungszonen“ hat uns überrascht, zumal eine ähnliche Regel an der KGS Pattensen kürzlich zurückgenommen worden ist. Hier dürfte noch Klärungsbedarf bestehen.
Ratsmitglied Anselm Borrmann meint dazu: „Für den Schulbesuch und die Lernkonzentration ist ein Handy nur dann geeignet, wenn es während des Schulbesuches gar nicht erst zur Verfügung steht. Die Gesamtkonferenz nebst Schulleiter haben eine ordentliche Verfahrensanweisung erarbeitet und ihr pädagogisches Wissen und rechtliche Fragestellungen eingebracht, vielen Dank dafür, für mich hört sich das so richtig an.“
Aus der Freien Waldorfschule Sorsum ist zu hören, dass dort Schülern und Lehrern die Handynutzung untersagt ist. Klare Ausnahmen bestehen bei gemeldeten Notfällen und für Oberstufenschüler an eng begrenzten Orten.
Aus guten Gründen hat sich die Kommunalpolitik bislang nicht in die pädagogischen Fragen des Schulbetriebs eingemischt. Dazu gehört auch die jeweilige Verantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter für dass Wohl der Schüler im gesetzlichen Rahmen unter der wirksamen Schulordnung.
Selbstverständlich ist bei den Regeln – wie bei allen staatlichen Eingriffen – das Übermaßverbot im Einzelfall zu beachten. Daran ändert auch eine demokratische Mehrheitsentscheidung nichts.
Die geplante Regelung an der KGS Wennigsen im einzelnen: