Fehlplanung beim Rück­halte­becken?

Der neue Vorschlag aus dem Rathaus zur Errichtung eines Zaunes beim Regen­rückhalte­becken Bredenbeck-Mitte sorgt für Überraschung.

Denn genehmigt und bereits gebaut ist eine großzügige Bank mitten zwischen den Wasserbecken, die als „Sitzbank“ in den Plänen der Gemeinde bezeichnet wird. Die Bank ist auf der treppenartigen Trennung unmittelbar am Dauerstaubecken angebracht. Dort ist das Wasser 25 cm tief. Die Bank ist ansehnlich und wird von Besuchern gerne angenommen. Noch im Juni 2023 wurde dazu im Umweltausschuss vorgetragen: „Es ist nicht vorgesehen, dass das Regenrückhaltebecken eingezäunt wird, weil es den Menschen zugänglich sein soll“.

Wassertiefe 25 cm an der Sitzbank

Nun schlägt der Bürgermeister eine vollständige Umzäunung vor. Dies würde den Zugang zur neuen Sitzbank blockieren. Bislang mangelt es an einer Begründung für diesen Schwenk. Insbesondere ist unklar, ob sich Sicherheitsvorschriften geändert haben oder ob nachlässig geplant wurde.

Die CDU wünscht vielfältige Spielmöglichkeiten für Kinder. Dazu gehört auch der natürliche Umgang mit Wasser an sicheren Stellen. Die neu gebauten flachen Böschungen bieten hierfür gute Gelegenheit, sofern dabei die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden können. 

Beim Regenrückhaltebecken zwischen Deisterstraße und Bachwinkel werden wir daher die Verwaltung um Nacharbeit bitten. Dazu sind die konkreten Gefahrenpunkte darzulegen und möglichst kleinräumige Vermeidungsmaßnahmen darzustellen.

Hintergrund: Nach dem tragischen Ertrinken von Kindern vor einer unüberwindbaren Ufermauer wurde unter bundesweiter Beachtung eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht festgestellt und später am Dorfteich bei Neukirchen ein kleinerer Uferteil eingezäunt.

Nachtrag: Im November 2023 hob das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die beiden vorinstanzlichen Schuldsprüche wieder auf.

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